Ihre Werksgarantie bleibt erhalten
Als Werkstatt ohne Markenvertretung können wir Reparatur- und Servicearbeiten an Fahrzeugen aller Marken vornehmen, ohne dass während der Garantiedauer Ihre Werksgarantie erlischt. Wir arbeiten dafür mit Original-Ersatzteilen. Diese sind von gleicher Qualität, wie die Bauteile, die für die Montage des Neufahrzeuges verwendet wurden.
Die Qualität der Ersatzteile wird durch unsere Zusammenarbeit mit Derendinger und dem Anschluss ans Garage Plus Netzwerk gewährleistet.
Reparaturbestätigungsverfahren (RBV)
Benötigen Sie eine Nachkontrolle an Ihrem Fahrzeug? Gerne führen wir das sogenannte Reparaturbestätigungsverfahren (RBV) für Sie durch. Für den Kanton Thurgau sind wir im Namen des Strassenverkehrsamtes berechtigt, Fahrzeuge die Mängel bei der Motorfahrzeugkontrolle aufgewiesen haben, zu kontrollieren, und entsprechend die Ausführung und Behebung der Mängel zu bestätigen. Wir können bei leichten Personen- und Lieferwagen, sowie bei Anhängern bis 3.5t solche Bestätigungen ausführen.